PPL(A)-Erhalt mit UL-Flugstunden

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PPL(A)-Erhalt mit UL-Flugstunden

Beitrag von Admin »

Der Aerokurier hat es so genannt, es steckt aber viel mehr dahinter.
https://www.aerokurier.de/praxis/neureg ... ugstunden/

Weiterhin ist es keine Neuregelung sondern nur eine Ergänzung der AMC (acceptable means of compliance) zur FCL. Also eine KLarstellung könnte man sagen. Vielleicht erinnert ihr Euch, dass es mal einen Aufschrei gab, weil jemand behauptete rechtlich sei gar nicht klar, dass man EASA-Lizenzen mit Flugstunden auf Annex I - Flugzeugen erhalten könne, da diese Flugzeuge ja gar nicht Teil des EASA-Systems sind. Das hätte dann neben UL-Flugzeugen (von denen das auch keiner erwartet hätte) auch historische Flugzeuge und Amateurbauflugzeuge betroffen. Außerdem Militärflugzeuge, Staatsflugzeuge und Forschungsflugzeuge.

Nun hat die EASA mit einer Klarstellung nachgebessert und erklärt, dass Stunden von Annex I-Flugzeugen für den Nachweis des Übungsstatus für die Berechtigungen entsprechend FCL herangezogen werden können. Dabei haben sie zwischen den verschiedenen Arten der Luftfarzeuge im Annex I nicht unterschieden. Somit können auch UL-Flugstunden für Klassenberechtigungen SEP(A) VFR geltend gemacht werden. Und auch Flugstunden in UL-Segelflugzeugen für das SPL-Rating.

Weiter dürfen Annex I - Flugzeuge sogar für Ausbildung genutzt werden, allerdings mit Ausnahme der Ul-Flugzeuge. Aber Amateurbau und Historisches darf genutzt werden.

Ich halte diese Klarstellung für wichtig und für richtig.
Viele Grüße, Tim.
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www.voss-aero.com
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