VERORDNUNG (EU) 2018/1139

Antworten
Dick M.
Beiträge: 25
Registriert: 16 Okt 2016, 08:17

VERORDNUNG (EU) 2018/1139

Beitrag von Dick M. »

Der konsolidierte Verordnungstext zum Thema "Gemeinsame Vorschriften für die Zivilluftfahrt ..." (EU) 2018/1139) ist in die nötigen Sprachen übersetzt, hat seine 20-tägige "Wartefrist" erfolgreich überstanden und liegt nun in Form einer gültigen Verordnung vor, deren deutsche Fassung man hier findet:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 39&from=EN

Die allgemein als "Opt-Out" beschriebene Option, erlaubt es den Vertragsstaaten gewisse Kategorien von diesen Vorschriften auszunehmen und die darunterfallenden Luftfahrzeuge eigenen Regeln zu unterstellen:

vgl. Seite L 212/17, Punkt a) und b) unter (8)

.... (8) Ein Mitgliedstaat kann beschließen, die Konstruktions-, Herstellungs-, Instandhaltungs- und Betriebstätigkeiten in Bezug auf eine oder mehrere der folgenden Kategorien von Luftfahrzeugen von dieser Verordnung auszunehmen:

a) andere Flugzeuge als unbemannte Flugzeuge mit höchstens zwei Sitzen, einer messbaren Abreißgeschwindigkeit oder Mindestgeschwindigkeit im stationären Flug in Landekonfiguration von höchstens 45 Knoten berichtigter Fluggeschwindigkeit (CAS) und einer vom Mitgliedstaat erfassten höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von nicht mehr als 600 kg im Falle von Flugzeugen, die nicht für den Betrieb auf Wasser bestimmt sind, bzw. 650 kg im Falle von Flugzeugen, die auf Wasser betrieben werden sollen;

b) andere Hubschrauber als unbemannte Hubschrauber mit höchstens zwei Sitzen und einer vom Mitgliedstaat erfassten MTOM von nicht mehr als 600 kg im Fall von Hubschraubern, die nicht für den Betrieb auf Wasser bestimmt sind, bzw. 650 kg im Fall von Hubschraubern, die auf Wasser betrieben werden sollen; .....


Deutschland will "Opt-Out" im UL-Bereich anwenden. Nun müssen die für die BRD gültigen Regeln festgelegt werden. Ob da für die Ultraleicht-Fliegerei wirklich Fortschritte erzielt werden, kommt wohl auf die Sichtweise jedes Einzelnen an. Hier die meine:

- 2019 wird die 200'000 EUR-Grenze für solche 2-sitzige "Ultraleichtflugzeuge" bereits in ersten Fällen überschritten.
2020 wird sie dies für 50 % der neu auf den Markt kommenden ULs tun.
Und ab 2021 so gut wie für alle dieser "600kg-Maschinen"!

- Die UL-Industrie wird alles daran setzen, dass das Anpassen der heute bis 472.5 kg zugelassenen ULs an eine allfällig höhere für die jeweilige Maschine mögliche MTOM umständlich wird. So "umständlich" (= teuer), dass sich der Kauf (und für die Hersteller die Zulassung) einer neuen (600kg) Maschine buchstäblich aufdrängt!

- Bauanforderungen, Zulassungsbestimmungen, Medical, Ausbildungs-, Prüfungs- und Scheinerhaltsumfang etc. werden "angepasst" und sich kaum mehr von jenen der übrigen Privatfliegerei unterscheiden. Warum sollten sie auch, wenn >300km/h VMO und 45 Knoten VS0 die "Regel" werden?

ABER!

Hier befinden wir uns ja im Forum "FLUGZEUGE SELBER BAUEN". Und da geht's ja nicht ausschliesslich um UL's.
Deshalb freut es mich, dass die Vorschriften für Amateur-Flugzeugbauer unverändert übernommen werden :) . Sie stehen nun einfach im Anhang I (Seite L212/85 Punkt 1.c) (statt wie früher im Anhang II):

.... ANHANG I

Luftfahrzeuge gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d

1. Kategorien bemannter Luftfahrzeuge, auf die diese Verordnung keine Anwendung findet: ......

...... c) Luftfahrzeuge einschließlich jener, die als Bausätze geliefert werden, wenn die Fertigungs- und Montageaufgaben zu mindestens 51 % von einem Amateur oder einer Amateurvereinigung ohne Gewinnzweck ür den Eigengebrauch ohne jegliche gewerbliche Absicht wahrgenommen werden; ....


Die OUV hat also eine eher wichtiger werdende Zukunft, als dies bis heute schon der Fall war. Und vielleicht können wir hier sogar einmal ein Forumsthema eröffnen mit dem Titel "UL-Bausätze in Deutschland" ;) .
Benutzeravatar
Admin
Site Admin
Beiträge: 417
Registriert: 01 Dez 2014, 13:41
Wohnort: Berlin & Alcazar de San Juan
Kontaktdaten:

Re: VERORDNUNG (EU) 2018/1139

Beitrag von Admin »

Ich sehe es nicht ganz so schwarz wie Du, mit den Uls, aber im Grunde hast Du schon recht.

Was genau meinst Du mit UL-Bausätze Deutschland? Aus Deutschland?
Viele Grüße, Tim.
______________________________________________________________
www.voss-aero.com
Dick M.
Beiträge: 25
Registriert: 16 Okt 2016, 08:17

Re: VERORDNUNG (EU) 2018/1139

Beitrag von Dick M. »

Admin hat geschrieben: 30 Okt 2018, 01:28 Ich sehe es nicht ganz so schwarz wie Du .....
OK. Dann sagen wir halt 190'000 Euro (statt 200'000) ;)
Admin hat geschrieben: 30 Okt 2018, 01:28 Was genau meinst Du mit UL-Bausätze Deutschland? Aus Deutschland?
Sorry. Ich hätte den Satz nicht mit der Aussage zur OUV vermischen sollen.
Mit "UL-Bausätze in Deutschland" meine ich das Bauen eines ULs unter Verwendung von Bauplänen oder eines Bausatzes von bereits musterzugelassenen ULs.
So wie das z.B. in dieser interessanten Projektarbeit in Kapitel 5.2 beschrieben wird: https://www.daec.de/fileadmin/user_uplo ... 200910.pdf

Die OUV käme natürlich eher unter dem Begriff "Einzelstückzulassung" ins Spiel. (Auch die wird in der obengenannten Unterlage im Kapitel "5.1 Selbstbau" recht gut aufgezeigt.)
Benutzeravatar
Admin
Site Admin
Beiträge: 417
Registriert: 01 Dez 2014, 13:41
Wohnort: Berlin & Alcazar de San Juan
Kontaktdaten:

Re: VERORDNUNG (EU) 2018/1139

Beitrag von Admin »

Ok, ich verstehe, aber was sollen wir genau in so iner Rubrik diskutieren?
Du meinst es sollte einfach eine informative Aufstellung geben, wie so etwas funktioniert in der Praxis? Im Grunde hast Du das ja bereits in dem externen Dokument gefunden. Oder verstehe ich Dich doch noch nicht?
Viele Grüße, Tim.
______________________________________________________________
www.voss-aero.com
Dick M.
Beiträge: 25
Registriert: 16 Okt 2016, 08:17

Re: VERORDNUNG (EU) 2018/1139

Beitrag von Dick M. »

Admin hat geschrieben: 30 Okt 2018, 12:44 Ok, ich verstehe, aber was sollen wir genau in so iner Rubrik diskutieren?
Du meinst es sollte einfach eine informative Aufstellung geben, wie so etwas funktioniert in der Praxis? Im Grunde hast Du das ja bereits in dem externen Dokument gefunden. Oder verstehe ich Dich doch noch nicht?
1. Na ja. Also die neue Verordnung (EU) 2018/1139 ist ja erst seit einigen Tagen in Kraft.
Deshalb hab ich mir halt gedacht, dass ein Link* dazu im Abschnitt "Allgemein" des Kapitels "Zulassung" durchaus eine gewisse Berechtigung hat.
Schliesslich werden über diese Verordnung auch die Grundlagen für die künftige Entwicklung des UL-Bereichs gelegt.
Vielleicht wäre der Beitrag im Kapitel "Bauvorschriften" besser untergebracht gewesen. Dann vermutlich jedoch ohne Kommentar dazu (vgl. weiter unten unter 2.)

Wie wir wissen, will/wird Deutschland die Opt-Out Möglichkeit aktivieren und für doppelsitzige ULs die 600 kg-Grenze einführen.
Dazu sind nun in den nächsten Wochen und Monaten verschiedenste Aktivitäten nötig wie z.B.

- Anpassung der Lufttüchtigkeitsanforderungen (LTF-UL)
- Anpassung der Ausbildungs-, Prüfungs- und Scheinerneuerungsvorgaben
- Verträge mit übrigen Ländern in bezug auf deren (und der deutschen) Luftraumbenutzung mit 600kg-ULs
- und ... und ... und ...

Das alles führt zu neuen, und/oder abgeänderten Vorschriften und Gesetzestexten die für Leute die "Flugzeuge selber bauen" (und dann sicher auch fliegen wollen!) durchaus relevant sind.

2. Eine Frage die letztlich natürlich nur Du als Forumsbetreiber beantworten kannst ist die, ob man hier seine eigene Meinung zu diesen neuen "Möglichkeiten" kundtun darf. Ich hab das einfach mal getan, bin aber gerne bereit das künftig zu unterlassen. Dies umso mehr, als ich eher den Absichten des französischen UL-Verbands (FFPLUM) anhänge. Die benutzen die Opt-Out Möglichkeit voraussichtlich lediglich dazu, mit einer 500kg-Grenze die (meist nicht aus franz. Produktion stammenden) ULs der letzten Jahre in einen legalen Bereich zurückzuführen.

Wie auch immer: Es würde mich freuen, wenn wir in diesem Forum irgendwo eine Stelle hätten über die wir die jeweils gültigen Vorschriften abrufen können. Denn zumindest für Nichtjuristen (wie mich), ist es in der EU- und LBA-Gesetzgebung unheimlich schwierig herauszufinden, was seit wann wo und für welche Bereiche genau in Kraft ist und was bereits von der Geschichte "überholt" wurde.

Gruss Dick

* https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 39&from=EN
Benutzeravatar
Admin
Site Admin
Beiträge: 417
Registriert: 01 Dez 2014, 13:41
Wohnort: Berlin & Alcazar de San Juan
Kontaktdaten:

Re: VERORDNUNG (EU) 2018/1139

Beitrag von Admin »

Hallo Dick,

es wird in diesem Forum mit absoluter Sicherheit immer möglich sein sein eigene Meinung zu äußern, solange es sachlich und freundlich geschieht und im gesetzlichen Rahmen bleibt. Also nur zu und immer weiter Deine Bedenken zu den 600kg-ULs kund tun.

Ich bin selber im Übrigen auch ein großer Kritiker der 600kg-UL, weil ich den Erhalt der aktuell so einfachen Regelungen erst glaube, wenn wirklich alle Regeln für die 600kg bekannt sind! Gegen vereinfachte Regeln auch für Flugzeuge höherer Abflugmasse habe ich nix.. also sehen wir mal wo es hinführt. Bisher versprechen die UL-Verbände, dass Alles beim Alten bleibt bis auf ein paar physikalische Anpassungen in der Bauvorschrift (ich hab einen Entwurf gesehen und war wirklich überrascht wie wenig geändert wurde).

Du hast ja schon den ersten Schritt getan aktualisierte Infos hier zu hinterlassen. Nur so kann es in einem Forum laufen. Dafür danke ich Dir! ...und auch für diese sachliche Diskussion!
Viele Grüße, Tim.
______________________________________________________________
www.voss-aero.com
Antworten