Litauisches Konzept und eines aus Russland
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Re: Litauisches Konzept und eines aus Russland
Man kann Festigkeit in der Regel rechnerisch nachweisen (nur in seltenen Fällen ist das aber ausreichend) oder aber über den Versuch (in der Regel ausreichend). Sowohl bei ULs die Musterzulassung haben als auch bei Experimentals. Würde mich wundern, wenn das in der Schweiz anders ist. Rechnen muss man dann nur die Lasten (für die Versuchsdurchführung) nicht aber die Festigkeit (teilweise sehr komplex und daher auch weniger genau).