https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 39&from=EN
Die allgemein als "Opt-Out" beschriebene Option, erlaubt es den Vertragsstaaten gewisse Kategorien von diesen Vorschriften auszunehmen und die darunterfallenden Luftfahrzeuge eigenen Regeln zu unterstellen:
vgl. Seite L 212/17, Punkt a) und b) unter (8)
.... (8) Ein Mitgliedstaat kann beschließen, die Konstruktions-, Herstellungs-, Instandhaltungs- und Betriebstätigkeiten in Bezug auf eine oder mehrere der folgenden Kategorien von Luftfahrzeugen von dieser Verordnung auszunehmen:
a) andere Flugzeuge als unbemannte Flugzeuge mit höchstens zwei Sitzen, einer messbaren Abreißgeschwindigkeit oder Mindestgeschwindigkeit im stationären Flug in Landekonfiguration von höchstens 45 Knoten berichtigter Fluggeschwindigkeit (CAS) und einer vom Mitgliedstaat erfassten höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von nicht mehr als 600 kg im Falle von Flugzeugen, die nicht für den Betrieb auf Wasser bestimmt sind, bzw. 650 kg im Falle von Flugzeugen, die auf Wasser betrieben werden sollen;
b) andere Hubschrauber als unbemannte Hubschrauber mit höchstens zwei Sitzen und einer vom Mitgliedstaat erfassten MTOM von nicht mehr als 600 kg im Fall von Hubschraubern, die nicht für den Betrieb auf Wasser bestimmt sind, bzw. 650 kg im Fall von Hubschraubern, die auf Wasser betrieben werden sollen; .....
Deutschland will "Opt-Out" im UL-Bereich anwenden. Nun müssen die für die BRD gültigen Regeln festgelegt werden. Ob da für die Ultraleicht-Fliegerei wirklich Fortschritte erzielt werden, kommt wohl auf die Sichtweise jedes Einzelnen an. Hier die meine:
- 2019 wird die 200'000 EUR-Grenze für solche 2-sitzige "Ultraleichtflugzeuge" bereits in ersten Fällen überschritten.
2020 wird sie dies für 50 % der neu auf den Markt kommenden ULs tun.
Und ab 2021 so gut wie für alle dieser "600kg-Maschinen"!
- Die UL-Industrie wird alles daran setzen, dass das Anpassen der heute bis 472.5 kg zugelassenen ULs an eine allfällig höhere für die jeweilige Maschine mögliche MTOM umständlich wird. So "umständlich" (= teuer), dass sich der Kauf (und für die Hersteller die Zulassung) einer neuen (600kg) Maschine buchstäblich aufdrängt!
- Bauanforderungen, Zulassungsbestimmungen, Medical, Ausbildungs-, Prüfungs- und Scheinerhaltsumfang etc. werden "angepasst" und sich kaum mehr von jenen der übrigen Privatfliegerei unterscheiden. Warum sollten sie auch, wenn >300km/h VMO und 45 Knoten VS0 die "Regel" werden?
ABER!
Hier befinden wir uns ja im Forum "FLUGZEUGE SELBER BAUEN". Und da geht's ja nicht ausschliesslich um UL's.
Deshalb freut es mich, dass die Vorschriften für Amateur-Flugzeugbauer unverändert übernommen werden
![Smile :)](./images/smilies/icon_e_smile.gif)
.... ANHANG I
Luftfahrzeuge gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d
1. Kategorien bemannter Luftfahrzeuge, auf die diese Verordnung keine Anwendung findet: ......
...... c) Luftfahrzeuge einschließlich jener, die als Bausätze geliefert werden, wenn die Fertigungs- und Montageaufgaben zu mindestens 51 % von einem Amateur oder einer Amateurvereinigung ohne Gewinnzweck ür den Eigengebrauch ohne jegliche gewerbliche Absicht wahrgenommen werden; ....
Die OUV hat also eine eher wichtiger werdende Zukunft, als dies bis heute schon der Fall war. Und vielleicht können wir hier sogar einmal ein Forumsthema eröffnen mit dem Titel "UL-Bausätze in Deutschland"
![Wink ;)](./images/smilies/icon_e_wink.gif)